| Mitgliedschaft |
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Ordentliches Mitglied des Vereins kann grundsätzlich jede natürliche wie juristische Person werden, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt und die zur konstruktiven satzungsentsprechenden Mitarbeit bereit ist. Förderndes Mitglied des Vereins kann grundsätzlich jede natürliche wie juristische Person werden, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, über dessen Annahme der Vorstand entscheidet. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann die Vollversammlung angerufen werden. Einzelpersonen zahlen zurzeit einen Jahresbeitrag von 50,-- Euro. Weiterbildungsinstitute und andere Einrichtungen zahlen jährlich 200,- €. Sie sind dadurch mit einer Stimme bei Mitgliederversammlungen vertreten und können zudem mit 5 Personen von den Angeboten der GSB zu Mitgliedskonditionen profitieren. |